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Salvia Divinorum, auch Azteken-Salbei genannt, ist eine krautige Pflanze aus der artenreichen Gattung der Salbei-Pflanzen. Beheimatet ist die Art in Teilen Mexicos, wo sie beim einheimischen Stamm der Mazateken zu zeremoniellen Anlässen eingenommen wurde - den Schamanen wurden auf diese Weise Visionen zuteil. Verwendet wurde Salvia Divinorum aber auch als Medikament sowie bewusst als Rauschmittel. Seit den 1980er Jahren verbreitet sich das Gewächs zunehmend auch als Droge in der westlichen Welt, wo es in ethnobotanischen Geschäften verkauft wird. Der Wirkstoff des Azteken-Salbeis ist Salvinorin A. Es handelt sich dabei um ein Diterpen: Dies sind Stoffe, die in Pflanzen enthalten sind, um sie auf natürlicher Basis vor Fressfeinden zu schützen. Salvinorin A gilt als potentestes Halluzinogen, das in der Natur vorkommt. Bereits geringste Mengen im μg-Bereich sind hochwirksam - in der Pflanze kommet Salvinorin A in Mengen bis zu maximal 3,7 mg/kg Trockengewicht vor. Der rechtliche Status von Salvia Divinorum begann sich in Deutschland im Jahre 1999 zu entwickeln. Damals warnte die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker eindrücklich vor der Beschaffung und Abgabe der pflanzlichen Droge - noch war Salvia legal. Im Jahre 2006 folgte schließlich eine Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Salvia Divinorum der Apothekenpflicht zu unterstellen. Damit wäre das Produkt nur über die Apotheke zu beziehen gewesen, und selbst dann nur mit Schwierigkeiten. Seit dem 1. März 2008 sind die Pflanze sowie deren Teile mit der 21. BtMÄndV in Deutschland als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft worden. Damit ist Salvia illegal. In einigen anderen Ländern sind Besitz und Gebrauch von Salvia Divinorum allerdings weiterhin legal. Dazu gehören beispielsweise Liechtenstein und Österreich: Dort fehlt eine strafgesetzliche Reglementierung des Einsatzes. Illegal ist sie allerdings in anderen Teilen der Welt - dazu gehören beispielsweise europäische Nachbarländer wie Italien und Dänemark. Die letzte Änderung ergab sich am 1. Mai 2010: Seitdem sind Gebrauch und Besitz der Pflanze auch in der Schweiz illegal.
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